Notwendige Veränderungsprozesse professionell zu gestalten und dabei Unternehmens- und Mitarbeiterinteressen gleichermaßen zu berücksichtigen, ist für Geschäftsführung, Personalmanagement und Betriebsrat eine der schwierigsten und komplexesten Aufgaben. Auch in Zeiten wirtschaftlicher Rezession unterstützen wir Sie, Ihre Personalplanung gezielt und zukunftsorientiert anzugehen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Konzepte zur Personalbindung, die sich an Ihrer Unternehmens- und Mitarbeitersituation orientieren.
Aus unterschiedlichsten Gründen entscheiden sich Unternehmen gegen eine arbeitsrechtliche Bindung bestimmter Mitarbeiter/innen – über Bedarf ausgebildete Auszubildende, Praxis- und Werkstudenten oder befristete Beschäftigte. Im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes übernehmen wir die
Mitarbeitenden zu den vereinbarten Einsatzkonditionen.
Einsatzkonditionen
- Apontis fungiert als arbeitsrechtliche Plattform.
- In der Regel sind die Einsatzkonditionen mit denjenigen der sogenannten Stammbelegschaft sogar identisch.
- Die differenzierte Festlegung der Einsatzkonditionen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Unternehmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
- Eine Abweichung im Rahmen des Entgelttarifvertrages des IGZ ist dabei jederzeit möglich.
- Auf der Basis des Tarifvertrages des Arbeitgeberverbandes IGZ ist eine Eingruppierung für jede Art von Qualifikation (bis zu Entgeltbedingungen wie bei der Stammbelegschaft) möglich.
Ihre Vorteile
- Flexibles Personalinstrument: Festlegung der konkreten Einsatzbedingungen durch das Unternehmen und nicht ausschließlich nach den tariflichen Bedingungen eines gewerblichen Zeitarbeitsunternehmen.
- Unternehmensspezifische Modelle im Rahmen der Arbeitsrechtlichen Plattform zur befristeten Anstellung von Mitarbeitern/innen bei Apontis.
- Die Mitarbeiter/innen erhalten durch Apontis einen Arbeitsvertrag und stehen Ihnen bei Bedarf wieder zur Verfügung.
- Dauerhafte Sicherung der Wertschöpfung und Bindung der Mitarbeiterinnen/innen an das eigene Unternehmen.
- Enge Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberverbänden in Baden-Württemberg.